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Allgemeine Geschäftsbedingungen

:: AGB

:: Kontakt


für die Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen


§ 1 Geltungsbereich


1.1.

Für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, der Netwitch EDV Dienstleistungen, Joel Sabouret mit Sitz in Arnschwang, Kellerweg 6,im folgenden Auftragnehmer genannt, gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Lieferbedingungen, auch wenn sie dem Besteller bei späteren Abschlüssen nicht nochmals ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.

1.2.

Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Anerkennung durch den Auftragnehmer und werden weder ganz noch teilweise Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3.

Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Rückgabe von Unterlagen


2.1.

Alle Bestellungen und sonstigen Vereinbarungen aller Art bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, die auch durch unsere

Rechnung ersetzt werden kann. Bis zur schriftlichen Bestätigung gelten Angebote aller Art als unverbindlich.

2.2.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, anderen Unterlagen sowie ganz oder teilweise unentgeltlich gelieferten Fertigungsmitteln behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt der Vertrag nicht zustande, sind sie uns auf Verlangen zurückzugeben.

2.3.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eventuelle Fehler bei der Abbildung und Beschreibung der Produkte. Dies gilt für alle Übertragungswege- und Formen.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen


3.1.

Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Preise gelten ab Lager. Die Angebotspreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung. Alle Angegebenen Preise sind EUR.

3.2.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Referenzsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 7% zu bezahlen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen und weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für jede Mahnung werden pauschal EUR 5,- (bzw. 9,78 DM) in Rechnung gestellt, wenn nicht der Besteller nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

3.3.

Der Besteller hat die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Zahlt er nicht innerhalb dieser Frist kommt er abweichend § 284 III BGB in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Der Besteller leistet Zahlungen durch die Begleichung des geforderten Rechnungsbetrages zzgl. der sonstigen Kosten, wie Frachtkosten bzw. Nachnamezuschlag durch Hingabe von Zahlungsmitteln beim Frachtführer, Versendungsdienst oder Spediteur, oder durch erfolgreich durchgeführte Abbuchung von einem dem Auftragnehmer benannten Girokonto des Bestellers. Der Besteller wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei einer Abbuchung ein Rückruf des Bestellers aufgrund des Abbuchungsverfahrens ausgeschlossen ist.

3.4.

Der Besteller verpflichtet sich sein Kreditinstitut von der Abbuchungserlaubnis des Auftragnehmers zu informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Kreditinstitut nach Anfrage, die für die Bearbeitung des Abbuchungsauftrages relevanten Daten mitzuteilen.

3.5.

Bleiben alle Zahlungsaufforderungen erfolglos leitet der Auftragnehmer das Mahnverfahren unverzüglich ein.


§ 4 Lieferung und Lieferzeit


4.1.

Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen sind dem Auftragnehmer nur bei Erfüllung der dem Besteller obliegenden Mitwirkungspflichten möglich.

4.2.

Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrage zurücktreten, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist verbunden mit der Ablehnungsandrohung vom Auftragnehmer nicht eingehalten wurde. Als angemessen in der Regel gilt eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit Lieferverzug des Auftragsnehmers, wobei verlängerte Lieferzeiten gem. oben

4.1 zu berücksichtigen sind. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des Liefer- oder Leistungsverzuges des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4.3.

Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, berechtigten den Auftragnehmer, die Lieferung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von 2 Wochen hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Verzögerung wird der Auftragnehmer Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Besteller nach folgender angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzverpflichtung bei Ausübung des Rücktrittrechtes gegenüber dem Auftragnehmer oder dem Besteller besteht nicht.

4.4.

Teillieferungen sind zulässig.

4.5.

Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Besteller, Spedition, Frachtführer, u. ä. auf den Besteller über. Dies gilt auch für einzelne Teillieferungen. Verzögert sich die Übergabe auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch für einzelne Teillieferungen. Verzögert sich die Übergabe auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Mit der Mitteilung über die erfolgte Absonderung und Einlagerung ist die Lieferpflicht des Auftragnehmers erfüllt.

4.6.

Der Besteller hat vor der Installation neuer Software- oder Hardwarekomponenten durch den Auftragnehmer bzw. vor Beginn vertraglich geschuldeter Wartungs- und Reparaturarbeiten sicher zu stellen, dass alle in seinem EDV-System verwendeten Datenbeständen im Sinne einer ordnungsgemäßen Datensicherung gegen Verlust und Zerstörung geschützt und mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Bei

Datenverlust, der nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurde, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den für die Reproduktion, bei pflichtgemäßen Verhalten des Bestellers, notwendigen Aufwand beschränkt, insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden aus entgangenem Gewinn und aller Folgeschäden sowie nicht für mittelbare Schäden.


§ 5 Annahmeverzug des Bestellers, Schadensersatz


5.1.

Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 8 Tagen verbunden mit einer Ablehnungsdrohung vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.2.

Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25% des vereinbarten Preises berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


§ 6 Gewährleistung


6.1.

Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nicht anders vereinbart ist.

6.2.

Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs bzw. ungeeigneten Materials, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung, Einfluss von Fremdgeräten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt bei Veränderungen oder Reparaturen, die nicht vom Auftragnehmer oder durch von ihm ausdrücklich autorisierte Stellen vorgenommen werden, oder durch den Einbau fremder Ersatzteile, wenn der Eintritt des Schadens oder des Mangels mit dem Fremdeingriff bzw. dem Einbau von Fremdteilen in ursächlichem Zusammenhang steht.

6.3.

Der Besteller ist für die Beibringung von Genehmigungen oder Zulassungen selbst verantwortlich, soweit diese für den Betrieb der gelieferten Ware erforderlich sind.

6.4.

Ist die Mängelrüge begründet, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung/oder Ersatzlieferung. Schlägt auch eine wiederholte Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art und aus welchem

Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

6.5.

Der Besteller hat die defekte Ware in einer dafür geeigneten Schutzverpackung, frei dem Auftragnehmer zu senden. Unfrei zugegangene Sendungen werden vom Auftragnehmer nicht angenommen und gehen an den Besteller unfrei zurück. Die Kosten für die Rücksendung hat der Besteller zu tragen. Der Besteller hat bei jeder Rücksendung einen vollständig ausgefüllten Reklamationsschein der Rücksendung beizufügen. Der Auftragnehmer stellt den Reklamationsschein auf der Einkaufsplattform computershop.de zum Download zur Verfügung. Rücksendungen ohne Reklamationsschein brauchen vom Auftragnehmer nicht angenommen werden und werden unfrei an den Besteller zurückgesendet.

6.6.

Sofern die den Auftraggeber beliefernde Hersteller eigene Gewährleistungsansprüche gewähren, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese

Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. In diesem Fall wird er dem Besteller seinen Vertragspartner benennen und ihn bei der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vor- bzw. Zulieferanten unterstützen. Alle weiteren Ansprüche aus Gewährleistung einschl. aller Neben- und Folgeleistungen sind gegenüber dem Auftragnehmer solange ausgeschlossen, so

lange ein außergerichtliches Vorgehen des Bestellers gegen den Vertragspartner des Auftragnehmers nicht endgültig fehlgeschlagen ist.


§ 7 Eigentumsvorbehalt


7.1.

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderungen des Bestellers aus der Geschäftsvereinbarung Eigentum des Auftragnehmers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch zur Sicherung für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstehen, z. B. Forderungen aus Instandsetzungen, Ersatzteil-, Zubehör- und sonstigen Lieferungen.

7.2.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist, vorbehaltlich 7.3, eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Etwaige Pfändungen oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte des Auftragnehmers an vorbehaltsbelastenden Lieferungen und Leistungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten.

7.3.

Der unternehmerisch tätige Besteller ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Der Besteller tritt bereits hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft gegen seine Abnehmer zustehende Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt

hiermit die Abtretung an.

7.4.

Der Besteller ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Direktkäufern anzuzeigen, die zur Geltendmachung des Rechts gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und etwaige Unterlagen auszuhändigen. Die Einziehungsbefugnis des Auftragnehmers bleibt vor der Einziehungsermächtigung des Bestellers unberührt. Der Auftragnehmer wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer ordnungsgemäß nachkommt.

7.5.

Nach Zahlungseinstellung des Bestellers ist sowohl die Weiterveräußerung als die Verarbeitung der Vorbehaltsware ausgeschlossen. In jedem Falle hat der Besteller das Eigentum an den ihm gelieferten Vorbehaltsware auch beim Dritten ausdrücklich vorzubehalten.

7.6.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Waren und Leistungen auf Kosten des Bestellers abzuholen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Preisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn bleiben ausdrücklich vorbehalten. Falls eine Vorbehaltsware bereits in Gebrauch war, erfolgt die Rücknahme höchstens zum festgestellten Restwert, jedoch höchstens zu 80 % des vereinbarten Preises.


§ 8 Geheimhaltung


Der Besteller verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.


§ 9 Haftungsbeschränkung


Schadensersatzansprüche gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund sindausgeschlossen sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Cham, Bayern, Postleitzahl 93413. Als Gerichtstand gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten und für das gerichtliche Mahnverfahren, Cham als vereinbart.


§ 11 Schlussbestimmungen


11.1.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem von der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

11.2.

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Bestellers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Besteller kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

11.3.

Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbes. Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtverletzung freizustellen.

11.4.

Wir weisen ausdrücklich gem. § 33 BDSG darauf hin, dass die vom Bestellerübergebenen und überlassenen Daten im Zusammenhang mit der Auftragsabteilung und der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.




Stand April 2004